FAQ
Eine Erziehungsbeauftragung erlaubt es einer volljährigen Person, die Aufsicht über eine minderjährige Person während einer Veranstaltung oder in einem Club zu übernehmen. Sie ist notwendig, damit Jugendliche unter 18 Jahren länger als gesetzlich erlaubt bleiben dürfen.
Die Erziehungsbeauftragung muss von einem Erziehungsberechtigten (z. B. Mutter, Vater oder gesetzlicher Vormund) ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und sollte über genügend Reife verfügen, um Verantwortung zu übernehmen. Sie darf nicht selbst stark alkoholisiert sein oder gegen die Hausregeln der Veranstaltung verstoßen
Ja, am besten zweimal. Eine Kopie bleibt bei der minderjährigen Person, die andere kann an der Eingangskontrolle abgegeben werden. Manche Veranstalter akzeptieren digitale Versionen, aber ein Ausdruck wird empfohlen, um Probleme beim Einlass zu vermeiden.
In der Regel darf eine Aufsichtsperson nur für eine oder zwei minderjährige Personen gleichzeitig verantwortlich sein. Die Anzahl variiert je nach Club oder Veranstalter.
Ja, die Erziehungsbeauftragung gilt nur für Personen, die mindestens 16, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Unter 16 Jahren ist der Zutritt zu den meisten Clubs und Veranstaltungen nicht erlaubt, selbst mit einer Erziehungsbeauftragung.
Nein. Du kannst das Formular auch als leere PDF herunterladen und es handschriftlich ausfüllen. Klicke dafür hier: PDF DOWNLOAD